Wir prüfen Jahresabschlüsse und Konzernabschlüsse nach HGB und IFRS als Pflichtprüfungen oder freiwillige Prüfungen, insbesondere mittelständischer Unternehmen nach Maßgabe des Qualitätskontrollsystems der Wirtschaftsprüferkammer.
Weitere Prüfungsanlässe sind:
- Plausibilitätsprüfungen und prüferische Durchsicht
- Prüfungen des Internen Kontroll Systems (IKS)
- Qualitätskontrollprüfungen von Wirtschaftsprüferpraxen
- Kreditwürdigkeitsprüfungen
- Sonderprüfungen bei Gründung, Organisation, Unterschlagung, Due Diligence
- Restrukturierungs- und Sanierungsprüfungen
- Prüfungen für Bescheinigungen nach §270b InsO
- Unternehmensbewertungen
- Prüfungen nach HGrG und andere Prüfungen der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung
- Sonstige betriebswirtschaftliche Prüfungen
- Treuhandtätigkeiten
Herr Lothar Müller ist gesetzlicher Abschlussprüfer für Jahresabschlussprüfungen nach §316 HGB und Qualitätskontrollprüfer nach § 57a Abs. 3 WPO.